DokArc :: README.TXT
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Hersteller:
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punkt Software Development
Thomas Grtler
Am Mnchsbach 11
96163 Gundelsheim

Tel.: 09 51 / 2 09 78 62

USt.ID: DE 200 208 719
E-Mail: support@dokarc.de

Produktbeschreibung:
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DokArc ist eine Dokumentenarchiv Software, mit deren Hilfe es Ihnen ermglicht wird, schnell und zuverlssig auf von Ihnen archivierte Dokumente und Datenbestnde zuzugreifen. Sie fragen sich sicher was Ihnen die Software im Gegensatz zu herkmmlichen Ordnern mit den Belegen fr Vorteile bringen soll? Stellen Sie sich vor, was Sie innerhalb eines Jahres an Dokumentenarten archivieren. Rechnungen? Gutschriften? Notizen? Schriftverkehr? Belege? Digitalfotos?

Das Dokumentenarchiv bietet Ihnen die Mglichkeit all diese Dokumente und Daten einfach zu verwalten und zu Vorgngen zusammenzufassen. Auch nach Jahren sind Ihre archivierten Dokumente schnell und einfach verfgbar.

Die Anpassung eines Archivs an Ihre Bedrfnisse ist sehr einfach vorzunehmen und kann von Ihnen selbst durchgefhrt werden.

Installation:
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Starten Sie die in diesem Archiv enthaltene Anwendung (.exe) Das Setup wird daraufhin gestartet. Folgen Sie den Anweisungen am Bildschirm.

Version:
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Dieses Archiv enthlt die 30 Tage Testversion 1.2.212

Homepage:
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http://www.dokarc.de

Dort erhalten Sie die aktuellen Informationen rund um DokArc. Sollten Sie Probleme, Fragen oder Anregungen zu unserer Software haben, schreiben Sie uns eine E-Mail and die oben genannte E-Mail Adresse.


Lizenz:
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1. Gegenstand

1.1 Die punkt Software Development gewhrt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein unbefristetes, nicht ausschlieliches Recht zur Nutzung der gelieferten Programme, auer es handelt sich um eine Demoversion. Fr Demoversionen gilt eine Nutzungsdauer, wenn nicht anders vereinbart, von 30 Tagen.
1.2 Der Benutzer ist zur Nutzung der ihm berlassenen Software auf EINEM Computer berechtigt. Die Software darf nicht gleichzeitig auf mehreren Computern eingesetzt werden (ausgenommen netzwerkfhige Software).

2. Gewhrleistung
Die punkt Software Development bernimmt die Gewhr dafr, dass die Software bei ihrer Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern.

3. Gewhrleistung bei Mngeln
3.1 Mngel der gelieferten Software werden von der punkt Software Development innerhalb der Gewhrleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl von punkt Software Development durch kostenfreie Nachlieferung oder Ersatzlieferung.
3.2 Solange die punkt Software Development ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mngel nachkommt, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung der Vergtung oder Rckgngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
3.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingerumt wurde, ohne dass der gewnschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzgert wird, wenn begrndete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Grnden vorliegt.
3.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mngel, insbesondere das Fehlen von Datentrgern oder Handbchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschdigungen des Datentrgers zu prfen und diese bei der punkt Software Development innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rgen.
3.5 Mngel innerhalb der Software, die offensichtlich sind, mssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer schriftlich gergt werden.
3.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rgepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

4. Haftung
4.1 Die punkt Software Development haftet fr von Ihr oder Ihren Mitarbeitern vorstzlich oder grob fahrlssig zu vertretende Schden einmalig bis zur Hhe des Gesamtbetrages der Nutzungsgebhr. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4.2 Die punkt Software Development haftet nicht fr entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schden aus Ansprchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschden sowie fr aufgezeichnete Daten.
4.3 Der Lizenznehmer ist fr die regelmige Durchfhrung von Datensicherungsmanahmen selbst verantwortlich.

5. Sicherung gegen Missbrauch
Alle gegenwrtigen und knftigen urheberrechtlichen und / oder gewerblichen Schutzrechte an den berlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei der punkt Software Development.

6. Weitergabe an Dritte

6.1 Der Benutzer darf das Programm ohne Zurckbehaltung von Kopien an Dritte weiterveruern. Er hat dann aber der punkt Software Development Namen und Anschrift des Dritten mitzuteilen. Auerdem ist der Dritte zur Einhaltung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen zu verpflichten.
6.2 Die Weitergabe an Dritte im Rahmen eines Dauerschuldverhltnises (Miete, Leasing) ist ohne ausdrckliche Zustimmung des Herstellers nicht zulssig
6.3 Das Handbuch darf nicht- auch nicht in Auszgen- ohne Genehmigung von der punkt Software Development reproduziert oder verndert werden.
6.4 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in Abs. 6.1, 6.2, 6.3 begrnden eine Vertragsstrafe in Hhe von 10.000 Euro.
7. Eigentumsvorbehalt
Die punkt Software Development behlt sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollstndigen Zahlung des Kaufpreises und Erfllung smtlicher aus der Geschftsverbindung mit de Benutzer zustehender Forderungen vor.

8. Gerichtsstand
8.1 Ausschlielicher Gerichtsstand ist Bamberg. Die punkt Software Development ist auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.
8.2 Fr smtliche Rechtsbeziehungen und Vertrge mit der punkt Software Development gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des Haager Kaufrechts ausgeschlossen.
8.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berhrt dies die Geltung der brigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nchsten kommt.
